23.04.2026 Featured 36 Aufrufe

Illegales Parkieren auf Privatparkplätzen: Ihre Rechte

Erfahren Sie, warum Sie die Kosten für illegales Parkieren nicht selbst tragen müssen und welche Möglichkeiten Sie haben.

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ABS Abschleppdienst

Illegales Parkieren auf Privatparkplätzen: Ihre Rechte

Illegales Parkieren auf privaten Parkplätzen ist in der Schweiz ein weit verbreitetes Problem. Täglich werden Zufahrten blockiert, Kundenparkplätze besetzt oder private Flächen missbraucht. Dies führt zu Frustration bei Eigentümern, Mietern und Unternehmen.

Viele glauben, sie könnten nichts unternehmen oder müssten die Kosten selbst tragen. Doch dieser Gedanke ist grundlegend falsch.

Die Realität ist, dass der Verursacher die Kosten trägt und nicht Sie. Wenn jemand unberechtigt auf Ihrem Privatparkplatz parkiert, verursacht er Aufwand, der nicht von Ihnen getragen werden muss. In der Praxis bedeutet das:

  • Abschleppkosten können weitergegeben werden.
  • Umtriebsentschädigungen sind zulässig.
  • Administrative Aufwände dürfen verrechnet werden.

Das bedeutet, der Falschparker muss für die Kosten aufkommen und nicht Sie.

Ein effektiver Weg, um diese Forderungen durchzusetzen, ist die Zession, also die Abtretung der Forderung an einen spezialisierten Dienstleister. Dies bietet Ihnen mehrere Vorteile:

  • Kein finanzielles Risiko.
  • Kein administrativer Aufwand.
  • Keine Diskussionen mit Falschparkern.

Sie müssen weder Geld vorschießen noch sich um die Durchsetzung der Forderungen kümmern. Doch was sagt das Gesetz dazu?

Gemäss dem Schweizer Obligationenrecht (Art. 41 OR) ist es klar: Wer einem anderen widerrechtlich Schaden zufügt, ist zum Ersatz verpflichtet. Wenn jemand unberechtigt auf Ihrem Privatparkplatz parkiert, entsteht ein realer Aufwand, der entschädigt werden kann. Dazu gehören:

  • Beweissicherung (z. B. Fotos und Dokumentation).
  • Halterermittlung.
  • Administrativer Aufwand.
  • Schriftverkehr und Mahnungen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass auch ohne richterliches Verbot eine Umtriebsentschädigung verlangt werden kann, solange ein nachweisbarer Aufwand entstanden ist. Entscheidend ist dabei, dass der Aufwand real, nachvollziehbar dokumentiert und verhältnismässig ist.

Die Umtriebsentschädigung deckt den administrativen Aufwand ab und bewegt sich in der Regel zwischen CHF 40 und CHF 80, abhängig vom Aufwand. Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich hierbei nicht um eine Busse handelt, sondern um eine zivilrechtliche Forderung, die auf dem entstandenen Aufwand basiert.

Ohne klare Konsequenzen für Falschparker wird das Problem immer wieder auftreten. Die Lösung liegt in einem strukturierten System, das eine klare Kontrolle und konsequente Umsetzung der Ansprüche bietet.

Die Parkwächter GmbH übernimmt die Kontrolle und Dokumentation, während der ABS Abschleppdienst Zürich für die schnelle Entfernung von Fahrzeugen sorgt. So bleibt Ihr Parkplatz frei und der Ärger bleibt aus.

Zusammenfassend ist es für Parkplatzbesitzer entscheidend zu wissen, dass sie die Kosten für illegales Parkieren nicht selbst tragen müssen. Sie haben klare Rechte und es gibt einfache Lösungen, um Falschparker konsequent zu handeln.

Wenn Sie regelmäßig Probleme mit Falschparkern haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir zeigen Ihnen eine einfache, rechtssichere Lösung ohne Aufwand für Sie.

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